Notdienstpauschale für Apotheken


Bundestag beschließt Gesetz
Notdienstpauschale für Apotheken

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2013 das „Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz“ (ASNG) beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, eine flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Flächendeckend Notdienst gewährleisten

Jede Nacht und an allen Sonn- und Feiertagen haben circa 1.400 Apotheken in Deutschland geöffnet. Trotz Notdienstgebühr ist dies für viele Apotheker ein Verlustgeschäft. „Insbesondere in bevölkerungsärmeren ländlichen Regionen gibt es naturgemäß weniger Apotheken“, weiß der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Hier setzt das ASNG an. „Mit diesem Gesetz stellen wir die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nachhaltig sicher und das rund um die Uhr“, versichert Bahr.

Finanzielle Unterstützung

Apotheken erhalten für jeden erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss, unabhängig von der Inanspruchnahme. Der Deutsche Apothekerverband e. V. errichtet einen Fonds, aus dem diese Zuschüsse gezahlt werden. Die Finanzierung geschieht über einen um 16 Cent erhöhten Festzuschlag auf verschreibungspflichtige Medikamente.
Der Bundesgesundheitsminister betont: „Damit werden wir den individuell unterschiedlichen Belastungen der Apotheken durch den Notdienst gerecht. So sichern wir die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln auch in ländlichen Regionen auf hohem Niveau.“

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