Neues Transplantationsgesetz


Neue Regeln für die Organspende
Neues Transplantationsgesetz

Seit 1997 regelt das Transplantationsgesetz, wer Organe entnehmen darf und unter welchen Voraussetzungen. Der Deutsche Bundestag erweitert das Gesetz nun um die „Entscheidungslösung." Das Gesetz ist seit Anfang November 2012 gültig.

Freiwillige Entscheidung

Das Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Gewebe. Zudem stellt es den Organhandel unter Strafe. Laut dem Transplantationsgesetz dürfen Ärzte einem Verstorbenen nur dann Organe entnehmen, wenn dieser zu Lebzeiten einer Entnahme zugestimmt hat. Ist der Wille nicht bekannt, entscheidet der nächste Angehörige.

Neu ist nun die so genannte „Entscheidungslösung.“ Diese erlaubt beispielsweise Krankenkassen häufiger und direkter um eine Organspende zu bitten. Die Entscheidungslösung setzt sich gegen die so genannte „Widerspruchslösung“ durch, die in einigen europäischen Ländern besteht. Demnach ist jeder automatisch Organspender, solange er nicht aktiv Einspruch erhebt. In Deutschland soll sich jeder selbst für oder gegen eine Organspende entscheiden.

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sollen die Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit einer Organspende aufklären. Die Versicherten können eine direkte schriftliche Entscheidung über die Organ- und Gewebespende abgeben. Diese Information speichern die Kassen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes erhalten Krankenhäuser in Zukunft eine bessere Ausstattung, um Organtransplantationen umzusetzen. Spezielle Transplantationsbeauftrage koordinieren den Prozess der Organspende.

Das neue Gesetz sichert Lebendspender rechtlich und finanziell ebenfalls besser ab. So erhält jeder Spender einen Anspruch auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Fahrtkostenübernahme und Krankengeld. Außerdem gilt für den Spender künftig das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass er sein Gehalt während der Arbeitsunfähigkeit nach der Organentnahme bis zu sechs Wochen weiter erhält.

News

Morgens oder abends schlucken?
Morgens oder abends schlucken?

Mittel gegen hohen Blutdruck

Lange hieß es, Blutdrucksenker sollten morgens eingenommen werden. Dann wurde wieder zur abendlichen Einnahme geraten. Was stimmt denn nun?   mehr

Hitze lässt schneller altern
Zwei gut gelaunte ältere Männer in Liegestühlen an einem tropischen Strand.

Auswirkung auf Lebenserwartung

Die Zeit der Rente an der Sonne verbringen? Einigen erscheint der Gedanke verlockend. Doch Vorsicht: Der Umzug in warme Länder kann unter Umständen die Lebenserwartung verkürzen.   mehr

Hitzestress bei Depression
Hitzestress bei Depression

Was ist die Ursache?

Menschen mit Depressionen leiden häufiger unter Hitze. Doch warum ist das so?    mehr

Kein Survival-Schwimmen für Babys!
Kein Survival-Schwimmen für Babys!

Gefährlich statt lebensrettend

Videos von Babys, die scheinbar mühelos im Wasser treiben oder sich selbst retten, gehen in den sozialen Medien millionenfach viral. Doch steckt hinter dem sogenannten Survival-Schwimmen wirklich ein Sicherheitsgewinn – oder birgt der Trend sogar Risiken?   mehr

Tennis und Joggen bei Hüftarthrose
Tennis und Joggen bei Hüftarthrose

Nicht pauschal verbieten!

Viele Menschen mit Arthrose meiden Laufen, Tennis oder Skifahren aus Angst vor weiterem Gelenkverschleiß. Neue Studiendaten machen jedoch Hoffnung: Bestimmte belastende Sportarten scheinen das Risiko für einen Gelenkersatz nicht zwangsläufig zu erhöhen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Orlando-Apotheke
Inhaberin Anne-Sophie Tiemann-Göbel
Telefon 089/22 21 40
E-Mail orlando-apo@t-online.de