Aut-idem-Regel bleibt unverändert


Bewährter Arzneimittelaustausch
Aut-idem-Regel bleibt unverändert

Die Bundesregierung lehnt es ab, die Aut-idem Regelung für einzelne Patientengruppen aufzuheben. Das berichtet die Hessische Landesapothekerkammer.

Verschreibt der Arzt einem Patient ein Medikament, so schreibt er auf das Rezept den Namen des verordneten Medikaments oder Wirkstoffs. Auf jedem Kassenrezept befindet sich das Aut-idem-Kästchen. Lässt der Arzt dieses Kästchen frei, ist der Apotheker dazu verpflichtet, statt des vom Arzt verschriebenen Arzneimittels ein wirkstoffgleiches Mittel an den Patienten auszugeben, für das dessen Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Arzneimittelhersteller hat. Diese sogenannten Generika – billigere Nachahmerpräparate mit dem gleichen Wirkstoff wie das Original – kommen auf den Markt, wenn das Patent für das Originalpräparat erloschen ist. Streicht der Arzt das Aut-idem-Kästchen dagegen durch, darf das Originalpräparat nicht ausgetauscht werden.

Austauschbarkeit zwischen den einzelnen Generika wird nicht ausreichend geprüft

Friedrich-Wilhelm Mehrhoff, Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung, hatte gefordert, dass Parkinsonpatienten von dieser Regelung ausgenommen werden. Seine Begründung: Die Betroffenen litten unter anderem unter Problemen der Magen-Darm-Motorik. Dies führe dazu, dass Generika für Menschen mit Parkinson nicht verkraftbar seien. Denn Generika enthalten zwar den gleichen Wirkstoff wie das Originalpräparat, doch die verschiedenen Generika dürfen untereinander bis zu 30 Prozent abweichen. Wenn ein zugelassenes Generikum gegen ein anderes ausgetauscht wird, können dadurch erhebliche Schwankungen im Wirkungseintritt und in der Wirkungsdauer eintreten.

BMG sieht keinen Anlass für Neuregelung

Nach Ansicht von Annette Widmann-Mauz (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), hat sich die seit 13 Jahren geltende Aut-idem-Regelung jedoch bewährt. „Wir sehen keinen Änderungsbedarf“, machte Widmann-Mauz deutlich. Sie verwies darauf, dass die Verträglichkeit von Medikamenten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss – bestehend aus Vertretern von Ärzten und Krankenkassen – gewissenhaft geprüft werde. Das BMG, so die Politikerin weiter, mische sich nicht in derartige Fragen der Bewertung ein. „Wir führen die Rechtsaufsicht und prüfen, ob alles formal korrekt zu geht, haben aber keine Fachaufsicht“, stellte sie klar. Mit diesem Vorgehen sei man bislang immer gut gefahren, fügte Widmann-Mauz hinzu. Außerdem verwies sie auf die Möglichkeit der Ärzte, im konkreten Fall Verschreibungen von der Aut-idem Regelung zu befreien. Dem Einwand Mehrhoffs, Ärzte müssten in solchen Fällen Regressanforderungen fürchten, hielt sie entgegen, dass einer solchen Forderung seitens der Krankenkassen immer ein „Beratungsgespräch“ mit dem Arzt vorausgehen müsse, bei dem auf die konkrete individuelle Situation des Patienten eingegangen werden könne.

News

So kommen Beinvenen in Schwung
So kommen Beinvenen in Schwung

Für alle, die viel stehen müssen

Wer beruflich viel stehen muss, mutet seinen Beinvenen einiges zu. Mit den richtigen Schuhen und Strümpfen, kalten Duschen und einfachen Übungen lässt sich die Venengesundheit fördern.   mehr

Nur ein Medikament oder schon Doping?
Blick auf die Beine des Teilnehmerfeldes bei einem Stadtlauf.

Strenge Regeln selbst im Freizeitsport

Wettkämpfe sind nicht nur dem Spitzensport vorbehalten. Auch viele Freizeitsportler*innen messen sich gerne, etwa beim Marathon oder bei Radveranstaltungen. Aber Vorsicht: Auch für sie gelten Anti-Doping-Bestimmungen. Und die sind oft strenger, als vermutet.   mehr

Schützt Lithium vor Demenz?
Schützt Lithium vor Demenz?

Behauptung im Netz

Lithium ist ein starkes Medikament gegen schwere psychische Erkrankungen. Im Netz kursiert aber auch die Behauptung, dass Lithium in geringen Dosen Demenz vorbeugen kann. Was ist dran?   mehr

Faktencheck Krebsdiäten
Faktencheck Krebsdiäten

Nützlich oder schädlich?

Viele Menschen mit Krebs hoffen, den Tumor durch eine spezielle Ernährung beeinflussen zu können. Doch eine neue Leitlinie macht deutlich: Für Krebsdiäten gibt es keinen belegten Nutzen. Und wenn sie zu einer Mangelernährung führen, können sie sogar gefährlich werden.   mehr

Präeklampsie & Co erhöhen Herzrisiko
Präeklampsie & Co erhöhen Herzrisiko

Schwangerschaft mit Folgen

Schwangerschaftskomplikationen müssen nicht nur akut gut beobachtet werden. Betroffene Frauen haben auch lange nach der Geburt ein erhöhtes Risiko für Bluthochdruck und Herzinfarkt.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Orlando-Apotheke
Inhaberin Anne-Sophie Tiemann-Göbel
Telefon 089/22 21 40
E-Mail orlando-apo@t-online.de